Startup your Intellectual Property concept – Building a wall ?

Wir freuen uns hier einen Gastartikel von Dr. Thomas Sonnenhauser zu veröffentlichen. Thomas Sonnenhauser ist Partner bei der renommierten Patent- und Markenrechtskanzlei WUESTHOFF & WUESTHOFF in München.

In der Gründungsphase eines Startups wird viel über Branding diskutiert. Dies betrifft zunächst Fragen des Markenrechts, doch für den, der mittel- und langfristig erfolgreich sein möchte ist es ratsam, auch patentrechtliche Fragen von Anfang an in die Planung und Strategie miteinzubeziehen.

Beispielsweise kann das Herstellen und Vertreiben von eigenen Produkten sowie das Anbieten von technischen Dienstleistungen unbeabsichtigt in den Schutzbereich der Patente von Wettbewerbern fallen. So wäre es nach erfolgreicher Erstellung eines Businessplans und dessen Finanzierung unter Umständen zu spät zu fragen:

  • Darf ich den Businessplan überhaupt umsetzen ?

Diese Frage kann durch eine rechtzeitige „Freedom-To-Operate“-Analyse geklärt werden.  

  • Ein mögliches Rechtsrisiko erhöht das unternehmerische Risiko.

Es ist daher ratsam, die „Patent-Landscape“ in einem frühem Stadium der Produktentwicklung zu berücksichtigen, um Show-Stopper zu vermeiden.

  • Welche Ausgestaltung des Endprodukts bietet das beste Design-around, um relevante Schutzrechte der Wettbewerber zu umschiffen ?

Die Erfahrung zeigt, dass ein Businessplan unter Berücksichtigung der Schutzrechtssituation den Zugang zu Venture Capital eindeutig erleichtert.

Dabei sollten auch die eigenen Herstellungsprozesse geprüft werden:

  • Welche zu verbauenden Komponenten oder Ausgangstoffe haben die beste Clearance ?

Zulieferer können hierzu oft Auskunft geben (Rechtsrisiko outsourcen). Der Kauf von Komponenten kann in dieser Hinsicht durchaus Vorteile gegenüber der eigenen Herstellung bieten.

In einem ersten Schritt kann man sich selbst einen Eindruck über die Schutzrechtslage  verschaffen bevor eine professionelle Recherche nach Schutzrechten und Unterstützung durch einen Patentanwältin/Patentanwalt weitere Klarheit bringt.

  • Führen Sie eine Schlagwortabfrage nach Ihrem Produkt in der Datenbank des Europäischen Patentamts (http://bit.ly/patentsuche) durch. So können Sie z.B. sich einen Überblick über das Portfolio eines Wettbewerbers verschaffen.

Eine „Freedom-To-Operate“ besteht grundsätzlich dann, wenn Ihr Produkt bzw. Dienstleistung von den Merkmalen der Patentansprüche der Schutzrechte von Wettbewerber nicht Gebrauch macht.

  • Analysieren Sie, warum Ihr Produkt/Dienstleistung nicht die Merkmale der Patentansprüche verwirklicht und besprechen Sie dies mit Ihrer/m Patentanwältin/Patentanwalt

Um zusätzliche Sicherheit für die Planung der Vermarktung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen zu erhalten, kann es ratsam sein, selbst über Schutzrechte für entsprechende eigene Erfindungen zu verfügen.

  • Lassen Sie sich beraten, ob Sie selbst eine Erfindung schützen lassen können oder alternativ zumindest durch Veröffentlichung die gewünschte Freedom-to-Operate erhalten („defensive publication“).

Schlussendlich kann es wichtig sein zu wissen, dass relativ kurzfristig und kostengünstig in das Erteilungsverfahren einer störenden europäischen Patentanmeldung eines Wettbewerbers eingegriffen werden kann. Ist ein Patent bereits erteilt, so sind die möglichen Maßnahmen zum Angreifen des Schutzrechts oft langwierig und teuer.

Bei der Suche nach Unterstützung durch eine Patentanwältin/Patentanwalt kann Euch Bayern Startups helfen, oder Ihr wendet Euch direkt an uns.

Dr. Thomas Sonnenhauser @ Wuesthoff & Wuesthoff, München

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